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| Leasing bedeutet die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Zivilrechtlich findet auf Leasingverträge in erster Linie das Mietrecht nach §§ 535 ff BGB Anwendung. Vollamortisationsvertrag Unter Amortisation versteht man die planmäßige Tilgung einer Schuld. |



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